
Grenzüberschreitende Beratung
Wo die niederländisch-deutsche Grenze bloß einen Steinwurf entfernt verläuft, ist aus unserer Sicht eine grenzüberschreitende Beratung in steuer- und betriebswirtschaftlichen Belangen selbstverständlicher Bestandteil unserer Leistungen. Unsere Kanzlei pflegt seit jeher enge Kontakte zu unserem Nachbarland. Ganz gleich, ob sich Unternehmen jenseits des Grenzsteins in Deutschland niederlassen möchten, oder Deutsche wiederum in den Niederlanden – wir unterstützen und beraten Sie in allen Punkten rund um das Steuerrecht und sämtliche betriebswirtschaftlichen Fragen, die eine länderübergreifende Wirtschaftsbeziehung erfordert. Egal ob „hüben oder drüben“ wir kümmern uns kompetent und professionell um Ihre Belange. Die gesamte Korrespondenz und Kommunikation bieten wir bei Bedarf in niederländischer Sprache an.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- beratende Unterstützung bei
Gründung von Gesellschaften in Deutschland durch niederländische Unternehmer
- Vertretung gegenüber Ämtern und Finanzbehörden
- detaillierte Kenntnis der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- Unterstützung bei Bank- oder Behördengesprächen
